Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel und Landgasthof Zachschuster

Hotel Zachschuster GmbH & Co. Kg, Lenggrieser Straße 48, 83674 Gaißach

Sehr geehrter Gast unseres Hotels und Landgasthofes Zachschuster,

Grundsätzlich sind unsere Stornierungsbedingungen so angelegt, dass Sie bei einer direkten Buchung über uns via Buchungsassistent auf unserer Homepage, Telefon oder E-Mail im Vergleich zu einer Buchung über ein Buchungsportal (u.a. booking.com, HRS) dieselben Vorteile bzw. keine Nachteile haben.

I. Allgemeine Bedingungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten fü r alle Verträge, die abgeschlossen werden.
  2. Der Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko fü r Gegenstände, die er in allgemein zugänglichen Räumen hinterlassen hat oder Gegenstände die im Zimmer abhandenkommen.
  3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in EURO.
  4. Soweit dem Kunden ein Kfz-Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder der Hotelgarage - auch gegen Entgelt - zur Verfü gung gestellt wird, so kommt dadurch ausdrü cklich kein Verwahrungsvertrag zustande.
  5. Der Rechnungsbetrag der Buchung ist bei Anreise/Check in an der Rezeption bar oder per Kartenzahlung zu bezahlen.
  6. Ein Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Bestellung eine gleich lautende Zusage gefolgt ist. Bei Hotelü bernachtungen gilt der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) auch dann als zustande gekommen, wenn das Zimmer ohne vorherige Zusage bereitgestellt wurde. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  7. Reservierte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfü gung. Wurde nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, das reservierte Zimmer ab 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  8. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, solche Sachen sechs Monate aufzubewahren. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  9. Das Hotel kann die ihm obliegende Leistung bis zur Erbringung der fälligen Gegenleistung verweigern.
  10. Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich schriftlich vorzulegen. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.

II. Stornierungsbedingungen

  1. Wenn es uns gelingt das Zimmer noch zu vermieten zahlen Sie unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Stornierung keine Stornierungsgebühren.
  2. Bis 5 Tage vor Ihrer Anreise (18.00 Uhr) können Sie Ihre Reservierung unabhängig von allen sonstigen Gegebenheiten kostenlos stornieren. Danach fällt eine Stornierungsgebühr von 100% bei Nichtanreise an.

Sie haben 3 Zimmer oder mehr für mindestens 2 Nächte gebucht? Dann gelten für Sie die folgenden Stornierungsbedingungen (diese gelten dann als Gruppenbuchungen auch für alle Reservierungen, welche uns über unsere Buchungsportale erreichen):

  1. Eine Stornierung ist grundsätzlich nur in einem persönlichen Gespräch mit den Inhabern unseres Hotels / Gasthofes oder seinen Stellvertretern oder schriftlich per Post oder E-Mail möglich. Die Stornokosten berechnen sich aus der kompletten Buchungssumme (Logie, Tagungspauschalen und Miete Tagungsraum).
  2. Es gilt folgende Regelung:
    • Stornierung bis zu 6 Wochen vor Anreise: Kostenlos
    • Stornierung bis zu 4 Wochen vor Anreise: 50%
    • Stornierung bis zu 3 Woche vor Anreise: 75%
    • Stornierung bis zu 10 Tage vor Anreise: 85%
    • Stornierung innerhalb 7 Tage vor Anreise: 90%

Wir sind in allen Belangen ehrlich zu Ihnen und würden uns freuen, wenn auch Sie dies zu uns sind. Sollten Sie also auf dem Weg zu uns in Umstände geraten, für die Sie meist nichts können die aber Ihren Aufenthalt bei uns nicht zulassen, sollten Sie kurz vor Antritt Ihres Urlaubes erkranken oder sollte sogar Schlimmeres passiert sein, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir versuchen stets äußerst kulant zu sein und zusammen mit Ihnen werden wir eine Lösung finden. In diesem Sinne machen Sie sich bitte nicht zu viele Gedanken, was Sie zahlen müssen, wenn Sie nicht kommen, sondern freuen Sie sich einfach auf einen angenehmen Aufenthalt in kleinen Familiengeführten Hotel und Landgasthofes Zachschuster.

Auch wir freuen uns auf Ihren Besuch.

III. Besondere Bedingungen für Konferenzen, Seminare und Veranstaltungen jeglicher Art
(in Ergänzung der unter II. genannten Bedingungen für Übernachtungen)

  1. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Hotels eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde. Auftrag und Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.
  2. Als Veranstalter gilt die dem Hotel gegenüber als solche auftretende Person, gleich ob sie Befugnis zur Stellvertretung innehat oder nicht. Im Zweifelsfall haftet sie gemeinsam mit dem tatsächlichen Veranstalter gesamtschuldnerisch.
  3. Die Stornobedingung gelten für die reservierten Räume stehen dem Veranstalter während des schriftlich vereinbarten Zeitraumes hinweg zur Verfügung. Sie sind nach Ende der Veranstaltung zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben.
  4. Die vom Veranstalter bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder mündlich angegebene Teilnehmerzahl gilt als verbindlich. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % nach unten ist die garantierte Teilnehmerzahl Berechnungsgrundlage. Bei Abweichung von mehr als 10% nach oben kann das Hotel keine Garantie über die Möglichkeit der Erbringung der vereinbarten Leistung geben. Zudem ist das Hotel in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhö hen. Die im Rahmen der Regelungen für Übernachtungen genannten Rücktrittsfristen und - gebühren gelten entsprechend.
  5. Das Hotel ist berechtigt, vom Veranstalter eine Vorauszahlung zu verlangen.
  6. Der Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu.
  7. Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen.
  8. Bei Abendveranstaltungen behält sich das Hotel das Recht vor, ab 23.00 Uhr einen Nachtzuschlag in Höhe von EUR 100,00 pro angefangene Stunde zu berechnen.
  9. Sollten Störungen oder Defekte, an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird sich das Hotel bemü hen, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann daraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters.
  10. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Räume und Einrichtungen, und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sollte eine solche Zustimmung erfolgen, so übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass insbesondere solches Dekorationsmaterial o. ä. den feuerpolizeilichen Bestimmungen entspricht. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
  11. Zeitungsanzeigen oder sonstige Verbreitungen, die Einladungen zu Veranstaltungen unter Nennung des Namens und der Adresse des Hotels enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine solche Verö ffentlichung ohne Zustimmung des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung - auch kurzfristig - abzusagen. Entstehende Kosten oder Schadensersatzansprü che gehen zu Lasten des Veranstalters.
  12. Die eventuell für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere GEMA- Gebühren o.ä.) hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  13. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial o. ä. werden dem Veranstalter, sofern er die Entsorgung nicht selbst vornimmt, gesondert in Rechnung gestellt.
  14. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o. ä. ist das Hotel berechtigt, ohne Entstehen einer Schadensersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Haftung

  1. Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
  2. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, so haftet er für alle vertraglichen Verpflichtungen, auch für solche von Teilnehmern oder Gästen, uneingeschränkt.

V. Sonstige Regelungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Den Überschriften kommt keine materielle Bedeutung zu, sie dienen lediglich der besseren Überschaubarkeit.